Offenes Ganztagskonzept des Annette-Gymnasiums seit Schuljahr 2008/09 II
Die Schulzeitverkürzung (G-8) und die Einrichtung des offenen Ganztags in den Grundschulen bedingen eine konsequente Weiterführung an den Schulen der Sekundarstufe I. Wie haben wir uns darauf eingestellt?
Das Annette-Gymnasium - ein offenes Ganztagsgymnasium
Durch die Schulzeitverkürzung (Wegfall der 13. Jahrgangsstufe) kommt es zu einer Erhöhung der Unterrichtsstunden in den verbleibenden Jahrgängen. Die neue Erlasslage verbietet zusätzlich Kernunterrichtszeiten von mehr als sechs Stunden im Vormittagsbereich. Daher gibt es Tage mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, die so genannten Campustage montags und mittwochs. An diesen Tagen haben die Schülerinnen und Schüler bis 15.55 Uhr Unterricht mit einer einstündigen Mittagspause von 12.30 bis 13.30 Uhr, in der sie im Forum der Schule gemeinsam ein Mittagessen einnehmen. Anschließend können sie sich entweder in neu eingerichteten Räumen der Schule, im Jugendbereich der gegenüberliegenden Neuen Spinnerei aufhalten oder sich in unserer Turnhalle und auf dem Schulhof austoben.
Stundentafel im Offenen Ganztag
Hier können Sie zunächst die Stundentafel als Word-Datei einsehen:
Darüber hinaus bieten wir als offenes Ganztagsgymnasium für Schülerinnen und Schüler der Sek. I freiwillige ergänzende Arbeitsmöglichkeiten auch an Tagen ohne verpflichtenden Nachmittagsunterricht. Dazu zählen neben der individuellen Unterstützung bei den Hausaufgaben, Musik- und verschiedene Sport-AGs sowie Förderangebote u.a. in den Fremdsprachen, der Mathematik und der Philosophie.
Ein umfassendes pädagogisches Konzept ist dazu erarbeitet, welches die Bedarfe der Eltern und Wünsche der Schüler berücksichtigt. So kann jeder nach seinen Vorstellungen aus der Vielfalt der freiwilligen Angebote der Schule auswählen, diese gezielt nutzen oder seine unterrichtsfreien Nachmittage anders verplanen.
Uns kommt es besonders darauf an, dass unsere Schülerinnen und Schüler individuell nach ihren eigenen Vorstellungen und auch bedarfsgerecht entsprechend der Wünsche und Notwendigkeiten der Eltern an Tagen mit nicht verpflichtendem Nachmittagsunterricht versorgt werden.

